Durch die Förderpolitik der Bundesregierung, die der solaren Stromerzeugung eine hohe Bedeutung beimisst, wird die Entscheidung für eine Solaranlage auch
finanziell sehr attraktiv. Das Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) garantiert Ihnen eine Einspeisevergütung über 20 Jahre.
Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der nur aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Die Versorgungs-
unternehmen, die Netze
für die allgemeine Stromversorgung betreiben, sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und nach § 6 bis § 12 zu vergüten.
Das vom deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat bereits am 1.1.2004 in Kraft. Der im Inbetriebnahmejahr geltende Vergütungssatz gilt für den Rest dieses Jahres und 20 weitere Jahre in unveränderter Höhe. So haben Sie auch in Zukunft eine sichere Kalkulationsbasis und gehen kein Risiko ein.
Die Finanzierung: Rundum abgesichert
Mit Hilfe der Förderung erneuerbarer Energien durch die Bundesregierung können Solarstromanlagen kosteneffizient installiert werden. Durch die Kopplung von zinsgünstigen
Krediten und der hohen, über 20 Jahre garantierten Vergütung des erzeugten Stroms durch das Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) ist die Errichtung von
Solaranlagen für Jedermann finanziell attraktiv. Weitere Infos: www.kfw.de
Informationen zum EEG-Gesetz unter:
www.erneuerbare-energien.de